Mit der Erhöhung der Kreisumlage um weitere fünf Punkte (rund 10%) hat der Kreistag des Landkreises Harburg auf seiner Haushaltssitzung am 9.12. die finanzielle Schieflage zwischen Landkreis und Kommunen weiter verschärft. Diese Entscheidung führt zu Mehrbelastungen in Millionenhöhe für die Städte und Gemeinden und führt sie an den Rand der Belastungsgrenze und Handlungsunfähigkeit. Besonders hart trifft diese Entscheidung die Stadt Buchholz. Jeder Punkt der Kreisumlage kostet die Stadt rund 1,3 Millionen Euro. Für das Jahr 2026 bedeutet dies eine Zahlung von rund 39 Millionen Euro an den Landkreis – etwa 34 Prozent des gesamten städtischen Haushalts.
Innerhalb von nur drei Jahren ist die Belastung um rund zehn Millionen Euro gestiegen. Gleichzeitig steht Buchholz trotz Haushaltssicherungskonzepten und erheblicher Sparanstrengungen vor einem Defizit von rund sechs Millionen Euro „Die Buchholzer Stadtratsfraktion von Bündnis 90/DIE GRÜNEN fordert daher eine grundlegende Neuausrichtung der Kreisumlagepolitik und ernsthafte Konsolidierungsmaßnahmen des Landkreises“, so der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Philip Schlumbohm.
„Jeder Punkt Kreisumlage mehr bedeutet in der Konsequenz höhere Grund- und Gewerbesteuern, weniger Spielraum für Investitionen in sanierungsbedüftige Schulen, Straßen- und Radwege, weniger Kitaplätze und Busverkehr vor Ort in den Kommunen“, kritisiert Frerk Meyer, Co-Fraktionsvorsitzender von Bündnis 90/DIE GRÜNEN im Rat der Stadt Buchholz i.d.N..
Was hier passiert, ist kein fairer Lastenausgleich, sondern eine einfache Verschiebung der Finanzprobleme des Kreises auf die Städte und Gemeinden und löst kein einziges Problem, sondern schafft nur neue“, so Philip Schlumbohm, stellvertretender Fraktionsvorsitzender im Buchholzer Stadtrat.
Als Haushaltsgenehmigungsbehörde verweigert der Landkreis der Stadt Buchholz aufgrund ihrer Haushaltslage bereits jetzt dringend notwendige Investitionen in Pflichtaufgaben wie die Ganztagsbetreuung an Grundschulen, Neubauten für die Feuerwehr oder Kitaeinrichtungen. Durch die erneute Erhöhung der Kreisumlage wird die Stadt an den Rand der Handlungsunfähigkeit gedrängt und zu weiteren rigorosen Sparmaßnahmen gezwungen, während der Landkreis keine strukturellen Reformen angeht.
„Wenn sich der Landkreis jetzt (zurecht) über die mangelnde auskömmliche Finanzierung von übertragenen Aufgaben von Bund und Land beschwert, ist das inkonsequent. Jahrelang hat er selbst eigene Aufgaben wie die Kinderbetreuung ohne auskömmliche Finanzierung (vertraglich) an die Kommunen übertragen. Alleine Buchholz hat dafür jährlich einen zweistelligen Millionenbetrag aufgewendet“, so Fraktionssprecherin Sonja Hesse
Ein fairer Interessenausgleich ist möglich – das zeigt das Beispiel des Landkreises Stade. Dort werden die Kommunen nicht nur formell angehört, sondern ihre tatsächliche finanzielle Leistungsfähigkeit wird systematisch in die Berechnung der Kreisumlage einbezogen. Die Finanzlage von Kreis und Kommunen wird gemeinsam betrachtet und transparent abgewogen. Die Praxis bestätigt den Erfolg dieses Modells: Im Landkreis Stade gibt es trotz vergleichbarer Herausforderungen und einer gespannten Umlagenerhöhung keine einzige Ablehnung durch die Kommunen, weil die Entscheidungen nachvollziehbar und fair ausgestaltet sind. Im Landkreis Harburg hingegen sind sich alle Kommunen einig: es fehlt ein fairer Ausgleich. Diese Entwicklung ist nicht nachhaltig und gefährdet die kommunale Selbstverwaltung.
„Wir brauchen Transparenz, Ehrlichkeit und Fairness – Statt die Kreisumlage weiter zu erhöhen, muss der Kreis endlich seine eigenen Hausaufgaben machen: durch echte Konsolidierung, transparente Planung und einen fairen Ausgleich mit den Städten und Gemeinden. Nur so bleibt Politik auf allen Ebenen handlungsfähig und die Erosion des Vertrauens der Bevölkerung kann gestoppt werden. Letztlich sitzen wir doch alle im selben Boot“, so Philip Schlumbohm abschließend.
Die Buchholzer Grünen-Fraktion fordert daher:
- eine transparente und realistische Haushaltsplanung auf Kreisebene
- echte Konsolidierungsmaßnahmen des Landkreises
- eine Überprüfung, welche Aufgaben (-umfang) des Kreises wirklich zwingend erforderlich sind

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