Grünen-Antrag im Stadtrat: Nachtfahrverbot für Mähroboter zum Schutz nachtaktiver Tiere 30. September 2024 | christanoebl Foto von Bill Fairs auf Unsplash Nachtaktive Tiere wie Igel, Kröten, Eidechsen und Schlangen können durch nachts fahrende Mähroboter schwer verletzt oder getötet werden. Darauf haben wiederholt der BUND und NABU hingewiesen. Unsere Ratsfrau Pia Bänecke hat deshalb einen Antrag für ein Nachtfahrverbot von Mährobotern gestellt und hierzu diese Pressemitteilung verfasst: Buchholz in der Nordheide, 24.09.2024 – Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in Buchholz in der Nordheide, vertreten durch Pia Bänecke, hat einen Antrag eingereicht, der die Verwaltung dazu auffordert, eine kommunale Satzung oder Verordnung zu erarbeiten, die den nächtlichen Einsatz von Mährobotern untersagt. Ziel dieser Maßnahme ist der Schutz nachtaktiver Tiere wie Igel, Kröten, Eidechsen und Schlangen, die durch die automatisierten Geräte schwer verletzt oder getötet werden können. Umweltverbände wie der BUND und der NABU haben wiederholt auf die Gefahren hingewiesen, die Mähroboter für die heimische Tierwelt darstellen. Insbesondere Igel, die sich bei drohender Gefahr zusammenrollen, werden von den Geräten oft nicht erkannt und erleiden schwere Schnittverletzungen. Eine Untersuchung der Universität Aalborg aus dem Jahr 2022, die vom NABU zitiert wird, zeigt, dass keines der 18 getesteten Mähroboter-Modelle in der Lage war, einen auf dem Rasen liegenden, kurz zuvor gestorbenen Igel als Hindernis zu erkennen. Die meisten Geräte überfuhren und verstümmelten die Tiere. Nach der „Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung“ des Bundes dürfen Rasenmäher in der Zeit von 20.00 Uhr bis 7.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen ganztägig nicht betrieben werden. Diese Verordnung gilt jedoch nicht für Mähroboter, da diese nicht handgeführt oder sitzend geführt werden, sondern selbstständig fahren. Dies führt dazu, dass Mähroboter auch nachts im Einsatz sein können, was eine erhebliche Gefahr fürnachtaktive Tiere darstellt. „Das Recht zum Erlass kommunaler Satzungen und Verordnungen zum Schutz von Tieren oder der Umwelt ist unstrittig vorhanden und wird in vielen Bereichen bereits angewandt“, erklärt Pia Bänecke. „Beispiele hierfür sind Baumschutzsatzungen oder Verordnungen zur Kastration von Katzen. Daher sollte es keinen Zweifel daran geben, dass auch eine kommunale Regelung zum nächtlichen Verbot des Einsatzes von Mährobotern zum Schutz unserer heimischen Tiere möglich ist. “Die Grünen in Buchholz in der Nordheide setzen sich dafür ein, dass die Verwaltung schnellstmöglich eine entsprechende Satzung oder Verordnung erarbeitet, um den nächtlichen Einsatz von Mährobotern zu untersagen und so einen wichtigen Beitrag zum Schutz der heimischen Tierwelt zu leisten. Für weitere Informationen und Rückfragen steht Ihnen Pia Bänecke gerne zur Verfügung.